Das Warten bei der Motorradzulassung kann durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen – weshalb die notwendigen Dokumente in jedem Fall vollständig sein sollten. Was muss beachtet werden? Welche Dokumente müssen bei der Zulassungstelle vorliegen?
Motorradzulassung: Welche Dokumente werden benötigt?
Viele Motorradfahrer können den Gang zur Zulassungsstelle gar nicht erwarten: Mit der Zulassung des Zweirads steht dem Fahrspaß nichts mehr im Wege – sofern es an den Dokumenten nichts auszusetzen gibt. Benötigt wird die “Zulassungsbescheinigung Teil II”, ehemals als Fahrzeugbrief bezeichnet.
Außerdem muss zur Motorradzulassung ein Prüfbericht mitgeführt werden, der eine gültige Hauptuntersuchung bescheinigt. Dies wird auch umgangssprachlich als TÜV-Bericht bezeichnet, wobei TÜV nur den Namen einer Prüforganisation betitelt. Die Hauptuntersuchung kann ebenfalls bei der DEKRA, oder freien Organisationen wie z.B. GTÜ oder FSP erfolgen. Bei Motorrädern, die ab dem Jahre 1989 zugelassen wurden, ist auch eine gültige Abgasuntersuchung erforderlich, die ebenfalls schriftlich nachgewiesen werden muss und bei den Prüforganisationen abgenommen wird. Die Versicherungsbestätigung kann hingegen elektronisch erfolgen, hier reicht das Vorlegen einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) in Form einer Nummer. Diese Ziffernfolge löste vor einigen Jahren die Versicherungsdoppelkarte ab und vereinfachte den Nachweis damit erheblich.
Die Übertragung der eVB ist auch per E-Mail möglich, was den Abschluss einer Versicherung im Internet vereinfacht. Mithilfe dieser Nummer kann bei der Motorradzulassung durch die Zulassungsstelle ein Zugriff auf eine zentrale Versicherungsdatenbank erfolgen. Weiterhin wird ein Ausweisdokument wie der Personalausweis benötigt. Handelt sich nicht um eine Zulassung auf den eigenen Namen, ist zudem eine Vollmacht des Fahrzeughalters erforderlich. Weiterhin wird für Neufahrzeuge eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung) benötigt. Um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten, sollten Montage und Freitage gemieden werden, erfahrungsgemäß ist der Andrang dann besonders hoch.
Abmelden nach Saisonende unnötig – die Saisonzulassung macht es möglich
Weil es sich beim Motorrad für die meisten Fahrer um ein Saisonfahrzeug handelt, ist beschränkt sich die Nutzung zumeist auf die Schönwetter-Tage zwischen März und Oktober. Vor einigen Jahren war es nicht unüblich, dass Zweirad jedes Frühjahr an- und im Herbst abzumelden. Dass diese Praxis heute nicht mehr lohnenswert ist, hat zwei Gründe:
- In den letzten Jahren sind die Versicherungsprämien für Zweiräder deutlich gesunken. Insbesondere wenn die Versicherung online gesucht wird und vor dem Vertragsabschluss gründlich Tarife verglichen werden, lässt sich viel sparen. Dadurch ist die Ersparnis an Fixkosten durch die Abmeldung vielfach geringer, als die entstehenden Bearbeitungsgebühren auf der Zulassungsstelle.
- Mit dem Saisonkennzeichen ist es möglich, das Motorrad nur für einen jährlich wiederkehrenden, klar definierten Zeitraum zuzulassen. Einige Voraussetzung dabei: Es muss sich um mindesten zwei und höchsten elf zusammenhängenden Monate handeln.
Für die meisten Fahrzeughalter dürfte dies aber kaum Relevanz haben. Vor allem für Einsteiger- und Mittelklassemaschinen sind die Prämien derart niedrig, dass die ganzjährige Zulassung kaum Mehrkosten verursacht. Eine echte Ersparnis durch das Saisonkennzeichen ergibt sich nur, wenn eine relativ junge und kräftige Maschine versichert wird. In diesem Fall sorgen die Kaskopolicen versicherungsseitig für Mehrkosten, die eine Zulassung über das ganze Jahr hinweg tatsächlich als zu kostspielig erscheinen lassen.
Für welche Regelung sich die Fahrer auch entscheiden: Wichtig ist vor allem, dass das Zweirad während der Saison fahrfertig in der Garage steht – damit das gute Wetter auch zum Biken genutzt werden kann.
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Ich finde es auch nicht mehr zeitgemäß sein Gefährt für die “Wintermonate” abzumelden. Schon alleine aus dem Grund, dass der Winter jedes Jahr zu einem anderen Zeitpunkt kommt. Letztes Jahr war es noch recht warm bis ungefähr Anfang Dezember.
Ja das sehe ich mittlerweile genauso. Saisonkennzeichen lohnen sich nicht mehr wirklich.
Oft ist es Im November oder im März nahezu unfahrbar, aber im Dezember oder Februar gibt es wunderbare Tage zum fahren.
Einzig wie Martin geschrieben hat, bei sehr neuen mit Vollkasko versicherten Fahrzeugen kann man es sich aus Kostengründen überlegen. Doch wenn die Kosten schon ein Thema sind, dann kauft man sich ja auch kein neues Motorrad.