Gerade zum Saisonstart wechseln viele Motorräder den Besitzer. Was gilt es bei der obligatorischen Probefahrt mit dem Motorrad zu beachten?
Drum prüfe wer sich (ewig) bindet. Die Probefahrt vor dem Kauf eines Motorrades ist wichtig – schließlich möchte man ja wissen ob das potentielle Gefährt einwandfrei funktioniert – böse Überraschungen gilt es zu vermeiden. So eine Probefahrt birgt natürlich Risiken – für Verkäufer und Käufer. Wer haftet wenn etwas passiert? Was, wenn das geliebte Motorrad nur noch als Haufen Schrott von der Probefahrt zurückkehrt? Wenn der Unfall unverschuldet passiert, haftet der Unfallverursacher für alle Schäden am Motorrad, unabhängig vom Fahrer. Steht allerdings der Probefahrer als Schuldiger fest, gilt es zwei Szenarien zu unterscheiden:
Probefahrt beim Händler – Versicherungsnehmer ist der Händler
Findet die Probefahrt bei einem Händler statt, kann der Probefahrer davon ausgehen, dass das Motorrad über eine Vollkasko Versicherung verfügt. Demnach sind alle Beschädigungen am Fahrzeug darüber abgegolten. Völlig üblich dabei ist allerdings eine Selbstbeteiligung, meist 500 € oder 1000 € .
Der Händler kann allerdings durch Erklärung auch andere Vereinbarungen mit dem Probefahrer treffen – zum Beispiel auch eine deutlich höhere Selbstbeteiligung. Eine entsprechende Nachfrage beim Händler vor der Probefahrt wird also empfohlen.
Achtung: Sollte sich herausstellen, dass der Unfall fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde, gilt diese Regelung nicht. Die Haftung kann dann also komplett auf den Probefahrer übergehen. Das Alkohol, extremst überhöhte Geschwindigkeit oder Stunteinlagen nicht auf die Straße gehören sollte wohl aber jedem klar sein.
Probefahrt von Privat – Versicherungsnehmer ist der Halter
Grundsätzlich anders sieht es bei einer Probefahrt von Privat aus. Hier kann der Probefahrer nicht davon ausgehen, dass eine Kaskoversicherung besteht. Sollte es bei einem nur Haftpflicht versicherten Motorrad zu einem selbstverschuldeten Unfall kommen haftet der Unfallverursacher vollumfänglich für den Schaden. Bei einer bestehenden Kaskoversicherung haftet der Probefahrer lediglich für die Schäden die nicht von der Versicherung getragen werden sowie die Nachteile die dem Versicherungsnehmer durch den Schaden entstehen. Hierzu zählen z.B. die Hochstufung mit daraus resultierender höherer Prämie sowie dem Selbstbehalt.
Tipp: Oft lohnt es sich den Schaden selbst zu bezahlen, da die Summe aus Selbstbeteiligung und höherer Prämie teurer ist als die Reparatur eines Schadens. Vergleichen kann sich lohnen!
Auch hier gilt natürlich – wer den Schaden grob fahrlässig oder sogar fahrlässig verursacht darf nicht auf die Versicherung hoffen.
Ein paar Tipps für die sichere Probefahrt
Ganz klar – besonders auf der Probefahrt sollte man besonders vorsichtig und besonnen fahren um Schaden an Leben und Maschine zu vermeiden. Das fremde und unbekannte Motorrad, dazu die Aufregung und sicherlich viel Aufmerksamkeit auf die Besonderheiten der Maschine führen zu einem erhöhten Unfallrisiko. Sollte es doch zu einem Schaden kommen ist gut bedient, wer vorher vorgesorgt hat.
Schaut Euch vor der Probefahrt das Motorrad genau an – dokumentiert eventuelle Vorschäden schriftlich oder auch zusätzlich mit der Kamera. Ebenfalls nicht Schaden kann ein prüfender Blick auf den Zustand von Reifen, Bremsanlage und sonstiger sicherheitsrelevanter Bauteile.
Besonders beim Privatkauf lohnt sich für beide Seiten das Ausfüllen einer Probefahrtvereinbarung, wie sie z.B. hier heruntergeladen werden kann. Sie regelt auch den Versicherungsschutz und hält die Personalien beider Parteien fest. Ebenfalls möglich ist das Hinterlegen einer BAR Kaution – eine Sicherheit für den Eigentümer.
Zu guter letzt ist natürlich auch der gesunde Menschenverstand entscheidend. Neben dem Vorzeigen entsprechender Ausweis- und Führerscheindokumente sollte letztendlich auch der Eindruck von Eigentümer bzw. Probefahrer entscheiden, ob eine Probefahrt Sinn macht und statt finden sollte. Entsprechender “Small Talk” im Vorfeld, sei es über Fahrgewohnheiten oder Verhalten im Straßenverkehr kann z.B. dem Eigentümer einen Eindruck des Probefahrers vermitteln. – Im Zweifel lieber Nein!
Letzendlich gilt jedoch – absolute Sicherheit gibt es nicht, aber durch ein paar Spielregeln kann man das Risiko minimieren und vor allem schon im Vorfeld die entsprechende Haftung klären.
Guter Artikel. Bin selber schon mal mit einer Probefahrt reingefallen und auf dem Schaden sitzengeblieben.
Ich hatte auch erst letztens einen ähnlichen Vorfall. Aus diesem Grund, bedanke ich mich für diesen Beitrag
Da demnächst wieder Probefahrten anstehen, auf der Suche nach einem neuen Gefährt, bin ich äußerst dankbar über ihre Aufklärung der Situation. Die genaue Kenntnis kann da über so manche Probleme hingweghelfen.
Grüße Tom