Probefahrt mit dem Motorrad – wer haftet bei einem Unfall?

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Gerade zum Saisonstart wechseln viele Motorräder den Besitzer. Was gilt es bei der obligatorischen Probefahrt mit dem Motorrad zu beachten?

Drum prüfe wer sich (ewig) bindet. Die Probefahrt vor dem Kauf eines Motorrades ist wichtig – schließlich möchte man ja wissen ob das potentielle Gefährt einwandfrei funktioniert – böse Überraschungen gilt es zu vermeiden. So eine Probefahrt birgt natürlich Risiken – für Verkäufer und Käufer. Wer haftet wenn etwas passiert? Was, wenn das geliebte Motorrad nur noch als Haufen Schrott von der Probefahrt zurückkehrt? Wenn der Unfall unverschuldet passiert, haftet der Unfallverursacher für alle Schäden am Motorrad, unabhängig vom Fahrer.  Steht allerdings der Probefahrer als Schuldiger fest, gilt es zwei Szenarien zu unterscheiden:

Probefahrt beim Händler – Versicherungsnehmer ist der Händler

Findet die Probefahrt bei einem Händler statt, kann der Probefahrer davon ausgehen, dass das Motorrad über eine Vollkasko Versicherung verfügt. Demnach sind alle Beschädigungen am Fahrzeug darüber abgegolten. Völlig üblich dabei ist allerdings eine Selbstbeteiligung, meist 500 € oder 1000 € .

Motorradkauf

Der Händler kann allerdings durch Erklärung auch andere Vereinbarungen mit dem Probefahrer treffen – zum Beispiel auch eine deutlich höhere Selbstbeteiligung. Eine entsprechende Nachfrage beim Händler vor der Probefahrt wird also empfohlen.

Achtung: Sollte sich herausstellen, dass der Unfall fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde, gilt diese Regelung nicht. Die Haftung kann dann also komplett auf den Probefahrer übergehen. Das Alkohol, extremst überhöhte Geschwindigkeit  oder Stunteinlagen nicht auf die Straße gehören sollte wohl aber jedem klar sein.

Probefahrt von Privat – Versicherungsnehmer ist der Halter

Grundsätzlich anders sieht es bei einer Probefahrt von Privat aus. Hier kann der Probefahrer nicht davon ausgehen, dass eine Kaskoversicherung besteht. Sollte es bei einem nur Haftpflicht versicherten Motorrad zu einem selbstverschuldeten Unfall kommen haftet der Unfallverursacher vollumfänglich für den Schaden. Bei einer bestehenden Kaskoversicherung haftet der Probefahrer lediglich für die Schäden die nicht von der Versicherung getragen werden sowie die Nachteile die dem Versicherungsnehmer durch den Schaden entstehen. Hierzu zählen z.B. die Hochstufung mit daraus resultierender höherer Prämie sowie dem Selbstbehalt.

Tipp: Oft lohnt es sich den Schaden selbst zu bezahlen, da die Summe aus Selbstbeteiligung und höherer Prämie teurer ist als die Reparatur eines Schadens. Vergleichen kann sich lohnen!

Auch hier gilt natürlich – wer den Schaden grob fahrlässig oder sogar fahrlässig verursacht darf nicht auf die Versicherung hoffen.

Ein paar Tipps für die sichere Probefahrt

Ganz klar – besonders auf der Probefahrt sollte man besonders vorsichtig und besonnen fahren um Schaden an Leben und Maschine zu vermeiden. Das fremde und unbekannte Motorrad, dazu die Aufregung und sicherlich viel Aufmerksamkeit auf die Besonderheiten der Maschine führen zu einem erhöhten Unfallrisiko. Sollte es doch zu einem Schaden kommen ist gut bedient, wer vorher vorgesorgt hat.

Geschafft - ein Motorrad wechselt den Besitzer

Geschafft – ein Motorrad wechselt den Besitzer

Schaut Euch vor der Probefahrt das Motorrad genau an – dokumentiert eventuelle Vorschäden schriftlich oder auch zusätzlich mit der Kamera. Ebenfalls nicht Schaden kann ein prüfender Blick auf den Zustand von Reifen, Bremsanlage und sonstiger sicherheitsrelevanter Bauteile.

Besonders beim Privatkauf lohnt sich für beide Seiten das Ausfüllen einer Probefahrtvereinbarung, wie sie z.B. hier heruntergeladen werden kann. Sie regelt auch den Versicherungsschutz und hält die Personalien beider Parteien fest. Ebenfalls möglich ist das Hinterlegen einer BAR Kaution – eine Sicherheit für den Eigentümer.

Zu guter letzt ist natürlich auch der gesunde Menschenverstand entscheidend. Neben dem Vorzeigen entsprechender Ausweis- und Führerscheindokumente sollte letztendlich auch der Eindruck von Eigentümer bzw. Probefahrer entscheiden, ob eine Probefahrt Sinn macht und statt finden sollte. Entsprechender “Small Talk” im Vorfeld, sei es über Fahrgewohnheiten oder Verhalten im Straßenverkehr kann z.B. dem Eigentümer einen Eindruck des Probefahrers vermitteln. – Im Zweifel lieber Nein!

Letzendlich gilt jedoch – absolute Sicherheit gibt es nicht, aber durch ein paar Spielregeln kann man das Risiko minimieren und vor allem schon im Vorfeld die entsprechende Haftung klären.

Comments

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Martin

Hallo, ich heiße Martin und habe mich entschlossen mit Motorradblogger viele Leute an meinem Hobby teilhaben zu lassen. Ich bin seit über 10 Jahren leidenschaftlicher Motorradfahrer und möchte hier über meine Erlebnisse und gefahrene Motorräder berichten. Über Eure Anregungen freue ich mich. Meine Seite auf Google+

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4 Responses

  1. Nils sagt:

    Guter Artikel. Bin selber schon mal mit einer Probefahrt reingefallen und auf dem Schaden sitzengeblieben.

  2. Motorradjacken Test sagt:

    Ich hatte auch erst letztens einen ähnlichen Vorfall. Aus diesem Grund, bedanke ich mich für diesen Beitrag

  3. Tom sagt:

    Da demnächst wieder Probefahrten anstehen, auf der Suche nach einem neuen Gefährt, bin ich äußerst dankbar über ihre Aufklärung der Situation. Die genaue Kenntnis kann da über so manche Probleme hingweghelfen.
    Grüße Tom

  1. 14. März 2017

    […] Probefahrt mit dem Motorrad – wer haftet bei einem Unfall? Gerade zum Saisonstart wechseln viele Motorräder den Besitzer. Was gilt… […]

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